Der Förderverein arbeitet gemeinnützig. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.
Unser Spendenkonto:
Nassauische Sparkasse Wiesbaden
IBAN: DE49 5105 0015 0100 2353 07
Vereinfachte Zuwendungsbestätigung:
Gemäß § 50 Absatz 4 Nr. 2. b) der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) ist bei Spenden bis 300,00 € ab dem 1. Januar 2021 anstelle der herkömmlichen Spendenbestätigung nach amtlichem Mustertext ein vereinfachter Spendennachweis zugelassen.
Die folgende Bestätigung gilt in Verbindung mit der von Ihrer Bank abgestempelten Quittung oder Ihrem Kontoauszug bis zu einem Betrag von 300,00 € als Spendennachweis.
Art der Zuwendung: Spende.
Es handelt sich nicht um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen.
Der Förderverein JVA Holzstraße e.V. ist wegen Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 17 AO) nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Wiesbaden, StNr. 40 250 59666 vom 21.11.2024, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 17 AO verwendet wird.
Für Spenden über 300,00 € senden wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung, wenn Sie uns Ihre Anschrift mitteilen. Gerne auch auf dem Überweisungsformular.